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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20   

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LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20 (https://dejure.org/2021,19019)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.02.2021 - L 3 R 195/20 (https://dejure.org/2021,19019)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - L 3 R 195/20 (https://dejure.org/2021,19019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Nachweis und Glaubhaftmachung von Jahresendprämien - SED-Parteibuch - Schätzung

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Nachweis und Glaubhaftmachung von Jahresendprämien - SED-Parteibuch - Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20
    Die erstrebte Rücknahme richtet sich nach § 44 SGB X, der auch im Rahmen des AAÜG anwendbar ist (§ 8 Abs. 3 S. 2 AAÜG; vgl. auch Urteil des BSG vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R -, juris RdNr. 10 m.w.N.).

    Dafür, dass im Rahmen der Feststellungen nach dem AAÜG eine Glaubhaftmachung möglich ist, spricht, dass § 6 Abs. 6 AAÜG diesen Beweismaßstab ausdrücklich zulässt, wenn nur Teile des Verdienstes nachgewiesen sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 15).

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des BSG an und verweist diesbezüglich auf die Gründe im Urteil des BSG vom 15. Dezember 2016, a.a.O., RdNr. 17f. Ein nachvollziehbares Argument für eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung und einen Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz ist für den Senat nicht ersichtlich.

    Vielmehr stützt der Senat sich ausdrücklich auf die Urteile des BSG vom 23. August 2007 - B 4 R AS 4/06 R - und vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R - (beide juris).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20
    Die zusätzlichen Geldleistungen JEP könnten als erzieltes Arbeitsentgelt nur festgestellt werden, wenn nachgewiesen sei, dass die Zahlung in der angegebenen Höhe tatsächlich erfolgt sei (Hinweis auf Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -).

    Es kommt hingegen nicht darauf an, dass dieser Verdienst nach DDR-Recht nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig gewesen ist (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, juris, RdNr. 35).

    Abweichungen (Gewissheit, hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung) von diesem Regelbeweismaß bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 4 RS 4/06 R -, juris, RdNr. 14 m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 21.08.2012 - L 5 RS 572/11

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20
    Diese getrennte Beitragserhebung sei in den Mitgliedsbüchern der SED auch gesondert ausgewiesen gewesen (Hinweis auf Urteil des Sächsischen LSG vom 21. August 2012 - L 5 RS 572/11 -).

    Die Behauptung, erhöhte Beiträge, die im Mitgliedsbuch der SED eingetragen sind, resultierten aus gezahlten Jahresendprämien, ist in der Regel dann nicht geeignet, den Zufluss dieses zusätzlichen Arbeitsentgelts glaubhaft zu machen, wenn den Beitragseinträgen nicht entnommen werden kann, auf welchen konkreten Lohnbestandteil die erhöhten Beiträge entrichtet wurden (Urteil des 3. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 28. Januar 2016 - L 3 RS 8/14 -, juris, RdNr. 25; so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 21. August 2012 - L 5 RS 572/11 -, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2016 - L 3 RS 8/14

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20
    Der erkennende Senat habe sich bereits mit der Rückrechnung von JEP aus im SED-Mitgliedsbuch eingetragenen erhöhten Gesamtbeiträgen im Urteil vom 28. Januar 2016 - L 3 RS 8/14 - befasst.

    Die Behauptung, erhöhte Beiträge, die im Mitgliedsbuch der SED eingetragen sind, resultierten aus gezahlten Jahresendprämien, ist in der Regel dann nicht geeignet, den Zufluss dieses zusätzlichen Arbeitsentgelts glaubhaft zu machen, wenn den Beitragseinträgen nicht entnommen werden kann, auf welchen konkreten Lohnbestandteil die erhöhten Beiträge entrichtet wurden (Urteil des 3. Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 28. Januar 2016 - L 3 RS 8/14 -, juris, RdNr. 25; so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 21. August 2012 - L 5 RS 572/11 -, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.02.2014 - L 1 RS 28/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20
    Die hiergegen eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 12. Februar 2014 zurück (L 1 RS 28/13).
  • BSG, 31.07.2014 - B 5 RS 9/14 B
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2021 - L 3 R 195/20
    Die hiergegen beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegte Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision (B 5 RS 9/14 B) wurde mit Beschluss vom 31. Juli 2014 als unzulässig verworfen.
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